Die Fragen des Königs Milinda
Teil 4
Kapitel 3
5.3.11. Züchtigung
„Der Vollendete, o König, hat einst den Ausspruch getan:
Bring deinem Nächsten keine Leiden,
Sei mild und gut zu jedermann!
Andererseits aber sagt er:
Wer Strafe braucht, den strafe man,
Und schenke Gunst, wem Gunst gebührt.
Das Strafen, ehrwürdiger Nāgasena, besteht aber doch im Abschneiden von Händen und Füßen, im Schlagen, Binden, Foltern, Töten und in dauernder Schädigung. Solche Worte passen sich doch nicht für den Erhabenen, und nicht darf der Erhabene solche Rede führen. Wenn also die erste Behauptung richtig ist, dann ist die zweite falsch. Ist aber die zweite richtig, dann ist die erste falsch. Auch dieses ist ein zweischneidiges Problem, das ich dir da stelle und das du mir nun lösen magst.“
„Beides, o König, hat zwar der Erhabene gesagt. Daß man nämlich seinem Nächsten nicht wehe tun, sondern zu jedermann mild und gut sein soll, das, o König, lehren alle Vollendeten. Das ist ihr Gebot, das ist ihre Weisung. Das wesentliche Merkmal der Lehre ist eben das Wohlwollen (ahimsā, wörtl.: das Nichtschädigen, Gewaltlosigkeit). Dieses ist also ein wahrer Ausspruch. Wenn aber andererseits der Vollendete sagt, daß man den Strafwürdigen bestrafen und dem, der Gunst verdient, seine Gunst schenken soll, so bedeuten diese Worte folgendes: die hochfahrende Gesinnung soll man niederzwingen, die demütige Gesinnung aber aufsteigen lassen; die schlechte Gesinnung niederzwingen, die gute Gesinnung aber aufsteigen lassen; die unweise Erwägung niederzwingen, die weise Erwägung aber aufsteigen lassen; und den auf dem üblen Pfad Befindlichen soll man niederzwingen, den auf dem guten Pfad Befindlichen aber hochhalten; den Unheiligen niederzwingen, den Heiligen aber hochhalten; den Gauner niederzwingen, den Ehrlichen aber hochhalten.“
„Das sei zugegeben, ehrwürdiger Nāgasena. Doch jetzt bist du auf meinen Punkt zurückgekommen. Die Sache nämlich, um die ich dich befragen wollte, hast du nun selber berührt, nämlich auf welche Weise der Strafende einen Gauner bestrafen soll.“
„Folgendermaßen, o König, hat der Strafende einen Gauner zu bestrafen: der zu Tadelnde gehört getadelt, der zu Strafende bestraft, der zu Verbannende verbannt, der zu Fesselnde gefesselt und der Hinzurichtende hingerichtet.“
„Haben denn wohl, ehrwürdiger Nāgasena, die Vollendeten die Hinrichtung eines Gauners gut geheißen?“
„Gewiß nicht, o König.“
„Warum haben sie aber die Unterweisung eines Gauners gut geheißen?“
„Wenn jemand hingerichtet wird, o König, so geschieht dies nicht mit Gutheißung des Vollendeten; sondern infolge seiner eigenen Tat erleidet er den Tod. Aber er wird auf gerechte Weise belehrt. Würde denn wohl, o König, ein vernünftiger Mensch je imstande sein, einen Mann, der nichts verbrochen hat und ruhig seiner Wege zieht, festzunehmen und hinrichten zu lassen?“
„Gewiß nicht, o Herr.“
„Und warum nicht, o König?“
„Weil jener ja gar nichts verbrochen hat, o Herr.“
„Ebenso auch, o König, wird ein Gauner nicht mit Gutheißung der Vollendeten umgebracht, sondern auf Grund seiner eigenen Tat erleidet er den Tod. Trifft da den Unterweiser also irgend welche Schuld?“
„Gewiß nicht, o Herr.“
„So ist also die Unterweisung der Vollendeten, o König, eine gerechte Unterweisung.“
„Vortrefflich, ehrwürdiger Nāgasena. So ist es, und so nehme ich es an.“