Die Fragen des Königs Milinda
Teil 4
Kapitel 4
5.4.3. Ist die Lüge ein leichtes oder ein schweres Vergehen?
„Der Erhabene, ehrwürdiger Nāgasena, lehrt, daß durch eine bewußte Lüge man sich eines ‚mit Ausstoßung verbundenen Vergehens‘ (pārājikā) schuldig mache.
(Dies gilt natürlich nur für das vierte Pārājikā-Vergehen, d.i. die wissentlich falsche Aussage, irgendwelche höheren Kräfte oder Fähigkeiten wie die Vertiefungen, die vier Grade der Heiligkeit usw., erreicht zu haben).
Andererseits aber sagt er, daß man durch eine bewußte Lüge ein leichtes Vergehen verübe, das eine Geständnisablegung vor einem andern Mönche erfordere.
(Bewußte Lüge ist das erste von den 32 in der Liste der Ordensvergehen (Pātimokkha) aufgezählten sog. Pācittiya-Vergehen).
Was sollte da wohl der Unterschied in, ehrwürdiger Nāgasena, was der Grund, daß man bei der einen Lüge ausgestoßen wird, bei der andern aber noch zu retten ist? Wenn also die erste Behauptung richtig ist, so ist die letzte falsch. Ist die letzte Behauptung aber richtig, so muß die erste falsch sein. Auch dies wiederum ist ein zweischneidiges Problem, das ich dir da stelle und das du nun zu lösen hast.“
„Beides, o König, hat der Erhabene gesagt. Doch eine Lüge mag, je nach dem Gegenstande, schwer oder leicht sein. Sag mir, o König: wenn da zum Beispiel einer einem andern mit der Hand einen Schlag versetzt, welche Strafe möchtest du dem wohl auferlegen?“
„Wenn, o Ehrwürdiger, dieser andere sagt, daß er jenem nicht verzeihen wolle, so lassen wir jenen an den nicht Verzeihenden einen Groschen zahlen.“
„Wenn nun aber, o König, dieser selbe Mann dir einen Schlag mit der Hand versetzen sollte, welche Strafe würde wohl diesen treffen?“
„Hand oder Fuß würden wir ihm abschlagen, oder gar den Kopf wie einen abzuschneidenden Bambusschößling abtrennen, oder wir würden sein ganzes Haus beschlagnahmen, oder seine Familie beiderseits bis ins siebente Glied ausrotten lassen.“
„Was ist nun da der Unterschied, o König, was der Grund, daß den, der einem andern einen Schlag mit der Hand versetzt, eine leichte Geldstrafe von einem Groschen trifft, während derjenige, der dir einen Schlag versetzt, mit solch schwerer Strafe belegt wird?“
„Es ist wegen des Unterschiedes in der Person, o Ehrwürdiger.“
„Ebenso auch, o König, mag die bewußte Lüge, je nach dem Gegentande, schwer oder leicht sein.“
„Vortrefflich, ehrwürdiger Nāgasena! So ist es, und so nehme ich es an.“