Aṅguttara Nikāya

Das Zehner-Buch

12. Der erhabenste Mensch

Ein Mönch, der fünf Eigenschaften aufgegeben hat und fünf Eigenschaften besitzt, den, ihr Mönche, bezeichnet man in dieser Lehre und Zucht als vollkommen und vollendet, als den erhabensten Menschen.

Inwiefern aber, ihr Mönche, hat der Mönch fünf Eigenschaften aufgegeben? Da hat der Mönch

  1. Sinnenlust aufgegeben,
  2. Haß,
  3. Starrheit und Mattigkeit,
  4. Aufgeregtheit und Gewissensunruhe, und
  5. Zweifelsucht.

Inwiefern aber, ihr Mönche, besitzt der Mönch fünf Eigenschaften? Da ist der Mönch ausgerüstet mit der dem Kampfesledigen (Heiligen) eigenen Fülle

  1. der Sittlichkeit (asekhena sīlakkhandhena),
  2. der Sammlung,
  3. der Weisheit,
  4. der Befreiung und
  5. des Erkenntnisblickes der Befreiung.

Einen Mönch, der jene fünf Eigenschaften aufgegeben hat und diese fünf Eigenschaften besitzt, den, ihr Mönche, bezeichnet man in dieser Lehre und Zucht als vollkommen und vollendet, als den erhabensten Menschen.

Wer da von Sinnenlust und Haß,
von Starrheit und von Mattigkeit,
Erregtheit und der Zweifelsucht
sich ganz und gar hat frei gemacht,

Erreicht hat heil‘ge Sittlichkeit,
des Geistes heil‘ge Sammlungskraft,
Erlösung sich errungen hat
und die Erkenntnis solcher Art:

Wer so fünf Dinge sich errang,
fünf Dinge aber von sich wies,
der gilt in dieser Lehr‘ und Zucht
als ein Vollendeter fürwahr.