Aṅguttara Nikāya
Das Zehner-Buch
33–34. Der rechte Ordenslehrer
„Wieviele Eigenschaften, o Herr, muß ein Mönch besitzen, um die volle Mönchsweihe erteilen zu können—(34) um den ‚Beistand‘ (anderer Mönche) übernehmen zu können, um einen Novizen aufnehmen zu können?“
—„Zehn Eigenschaften, Upāli, muß er besitzen, nämlich:
- „Da ist der Mönch sittenrein..., wissensreich..., hat sich mit beiden Ordenssatzungen gut vertraut gemacht...
- Er ist fähig, einen Kranken zu pflegen oder ihn pflegen zu lassen.
- Er ist fähig, die Unzufriedenheit (mit dem Mönchsleben bei seinen Ordensbrüdern) zu vertreiben oder vertreiben zu lassen.
- Er ist fähig, die (in seinen Ordensbrüdern) aufgestiegene Gewissensunruhe der Lehre gemäß zu verscheuchen.
- Er ist fähig, eine aufgestiegene falsche Ansicht der Lehre gemäß abzutun.
- Er ist fähig, zu hoher Sittlichkeit anzuspornen, zu hoher Geistigkeit, zu hoher Weisheit.
Diese zehn Eigenschaften, Upāli, muß der Mönch besitzen, um die volle Mönchsweihe erteilen, den ‚Beistand‘ übernehmen und einen Novizen aufzunehmen.“