Aṅguttara Nikāya

Das Zweier-Buch

77–86. Bedingte Entstehung des Unheilsamen

Mit Ursache, ihr Mönche, entstehen die üblen, unheilsamen Geisteszustände, nicht ohne Ursache. Nach Aufhebung eben dieser Ursache bestehen somit jene üblen, unheilsamen Geisteszustände nicht mehr.

Durch einen Anlaß bedingt, ihr Mönche, entstehen die üblen, unheilsamen Geisteszustände—von einem Beweggrund abhängig—mit einem Willensakt verbunden—von einer Bedingung abhängig entstehen die üblen, unheilsamen Geisteszustände, nicht ohne eine Bedingung. Nach Aufhebung eben dieser Bedingung bestehen somit jene üblen, unheilsamen Geisteszustände nicht mehr.

Im Zusammenhang mit Körperlichkeit—im Zusammenhang mit Gefühl—mit Wahrnehmung—mit Bewußtsein entstehen diese üblen, unheilsamen Geisteszustände, nicht ohne Körperlichkeit, Gefühl, Wahrnehmung, Bewußtsein. Nach Aufhebung eben hiervon bestehen somit jene üblen, unheilsamen Geisteszustände nicht mehr.

Mit Gestaltetem als Vorstellungsobjekt entstehen diese üblen, unheilsamen Geisteszustände, nicht ohne Gestaltetes als Vorstellungsobjekt. Nach Aufhebung eben dieses Gestalteten bestehen somit jene üblen, unheilsamen Vorstellungen nicht mehr.