Aṅguttara Nikāya

Das Fünfer-Buch

167. Vom Tadeln

Der ehrwürdige Sāriputta sprach also:

„Der einen Tadel aussprechende Mönch, ihr Brüder, soll, wenn er einen anderen tadeln will, sich dabei fünf Dinge gegenwärtig halten. Welche fünf?

‚Zur rechten Zeit will ich zu ihm sprechen, nicht zur Unzeit. Den Tatsachen gemäß will ich sprechen, nicht im Widerspruch zu den Tatsachen. Höflich will ich sprechen, nicht grob. Zweckmäßig will ich sprechen, nicht unzweckmäßig. In liebevoller Gesinnung will ich sprechen, nicht aus innerer Bosheit.‘ Der einen Tadel aussprechende Mönch, ihr Brüder, soll, wenn er einen anderen tadeln will, sich dabei diese fünf Dinge gegenwärtig halten.

Da, ihr Brüder, sehe ich einen Menschen, der erregt wird, wenn er zur Unzeit getadelt wird und nicht zur rechten Zeit; wenn er unberechtigt getadelt wird und nicht berechtigt; wenn er grob getadelt wird und nicht höflich; wenn er unzweckmäßig getadelt wird und nicht zweckmäßig; wenn er aus innerer Bosheit getadelt wird und nicht in liebevoller Gesinnung.

In dem unrechtmäßig getadelten Mönche, ihr Brüder, hat man in fünffacher Weise das Gefühl der Unschuld zu wecken, nämlich: ‚Zur Unzeit wurde der Verehrte getadelt, nicht zur rechten Zeit; unberechtigt, nicht berechtigt; grob, nicht höflich; unzweckmäßig nicht zweckmäßig; aus innerer Bosheit, nicht in liebevoller Gesinnung. Recht ist es, wenn du dich unschuldig fühlst.‘ Im unrechtmäßig getadelten Mönche hat man in dieser fünffachen Weise das Gefühl der Unschuld zu wecken.

In dem unrechtmäßig tadelnden Mönche aber, ihr Brüder, hat man in fünffacher Weise das Gefühl der Reue zu wecken, nämlich: ‚Zur Unzeit hat der Verehrte getadelt und nicht zur rechten Zeit; unberechtigt, nicht berechtigt; grob, nicht höflich; unzweckmäßig, nicht zweckmäßig; aus innerer Bosheit, nicht in liebevoller Gesinnung. Angebracht ist es, wenn du Reue empfindest!‘ In dem unrechtmäßig tadelnden Mönche hat man in dieser fünffachen Weise die Reue zu wecken. Und warum? Damit es nicht auch einem anderen Mönche einfalle, unberechtigterweise zu tadeln.

Da sehe ich ferner, ihr Brüder, einen Menschen, der erregt wird, selbst wenn er zur rechten Zeit getadelt wird und nicht zur Unzeit; wenn er berechtigt getadelt wird, nicht unberechtigt; wenn er höflich getadelt wird, nicht grob; wenn er zweckmäßig getadelt wird, nicht unzweckmäßig; wenn er in liebevoller Gesinnung getadelt wird, nicht aus innerer Bosheit. Im rechtmäßig getadelten Mönche, ihr Brüder, hat man dann in fünffacher Weise das Gefühl der Reue zu wecken, nämlich: ‚Zur rechten Zeit wurde der Verehrte getadelt, nicht zur Unzeit; berechtigt, nicht unberechtigt; höflich, nicht grob; zweckmäßig, nicht unzweckmäßig; in liebevoller Gesinnung, nicht aus innerer Bosheit. Angebracht ist es, wenn du Reue empfindest!‘ Im rechtmäßig getadelten Mönche hat man in dieser fünffachen Weise das Gefühl der Reue zu wecken.

Im rechtmäßig tadelnden Mönche, ihr Brüder, hat man in fünffacher Weise das Gefühl der Unschuld zu wecken, nämlich: ‚Zur rechten Zeit hat der Verehrte getadelt, nicht zur Unzeit; berechtigt, nicht unberechtigt; höflich, nicht grob; zweckmäßig, nicht unzweckmäßig; in liebevoller Gesinnung, nicht aus innerer Bosheit. Recht ist es, wenn du dich unschuldig fühlst!‘ Im rechtmäßig tadelnden Mönche hat man in dieser fünffachen Weise das Gefühl der Unschuld zu wecken. Und warum? Damit auch andere Mönche daran denken mögen, berechtigten Tadel auszusprechen.

Der Getadelte, ihr Brüder, sollte in zwei Dingen fest bleiben: in der Wahrheit und in der Unerregbarkeit. Sollten mich auch, ihr Brüder, die anderen zur Unzeit tadeln, nicht zur rechten Zeit; unberechtigt, nicht berechtigt; grob, nicht höflich; unzweckmäßig, nicht zweckmäßig; aus innerer Bosheit, nicht in liebevoller Gesinnung, so will ich doch in diesen beiden Dingen fest bleiben: in der Wahrheit und der Unerregbarkeit. Wenn ich einsehe, daß diese oder jene Sache bei mir zutrifft, dann werde ich sagen: ‚Es ist so. Diese Sache trifft bei mir zu.‘ Erkenne ich aber, daß diese oder jene Sache bei mir nicht zutrifft, so werde ich sagen ‚Es ist nicht so. Diese Sache trifft bei mir nicht zu.‘“

(Der Erhabene:) „Obzwar von dir, o Sāriputta, in solcher Weise angesprochen, wollen da dennoch gewisse törichte Menschen keine rechte Belehrung annehmen.“

„Die da, o Herr, ohne Vertrauen sind, die um ihres Unterhalts willen und nicht aus Vertrauen von Hause in die Hauslosigkeit gezogen sind, Heuchler, Gleisner, Betrüger; aufgeregte, aufgeblasene, unstete Schwätzer, verworrene Plapperer, die ihre Sinnentore nicht bewachen, kein Maß kennen beim Mahle, nicht der Wachsamkeit ergeben sind, gleichgültig gegen das Asketenleben, ohne wirkliche Achtung vor der Askese, der Üppigkeit ergebene, schlaffe Menschen, die das Abträgliche vorziehen, die Einsamkeit als eine Last meiden, ohne Willenskraft, unachtsam, unklar, ohne Sammlung, zerfahrenen Geistes, töricht und stumpfsinnig: solche Menschen freilich werden, wenn von mir derart angesprochen, keine rechte Belehrung annehmen.

Jene edlen Söhne aber, o Herr, die voll Vertrauen von Hause in die Hauslosigkeit zogen und keine Heuchler, Gleisner und Betrüger sind, keine aufgeregten, aufgeblasenen, unsteten Schwätzer, keine verworrenen Plapperer; die vielmehr ihre Sinnentore bewachen, beim Mahle das Maß kennen, der Wachsamkeit ergeben sind, voll Liebe zum Asketentum, voll wirklicher Achtung vor der Askese, nicht der Üppigkeit und Schlaffheit verfallen, die die Einsamkeit vorziehen und das Abträgliche meiden, die voll Willens- und Entschußkraft sind, achtsam, wissensklar, gesammelt, geeinten Geistes, einsichtig, nicht stumpfsinnig: solche Menschen werden, wenn von mir derart angesprochen, rechte Belehrung annehmen.“

„Sei es um jene ersten, Sāriputta! Zu jenen aber, die voll Vertrauen von Hause in die Hauslosigkeit gezogen sind, zu solch edlen Söhnen mögest du sprechen! So ermahne: denn, Sāriputta, deine Ordensbrüder und belehre sie! ‚Vom Unrechten will ich meine Ordensbrüder abbringen und sie im Guten bestärken!‘—das, Sāriputta, sei dein Streben ! “