Aṅguttara Nikāya
Das Siebener-Buch
84. Die siebenfache Schlichtung von Streitfällen
Sieben Schlichtungen von Streitfällen (im Orden) gibt es, ihr Mönche, um die jeweils entstehenden Streitfälle zu schlichten und beizulegen. Welches sind diese sieben?
- Beilegung durch Gegenüberstellung (der streitenden Parteien),
- durch (Unschuldserklärung bei untrüglicher) Erinnerung (seitens eines Heiligen),
- durch Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit,
- durch Geständnis,
- durch Mehrheitsentscheidung,
- durch in die Acht erklären im Falle einer Verschlimmerung und dadurch,
- daß man Gras darüber streut.