Aṅguttara Nikāya
Das Dreier-Buch
111. Tatenentstehung und Tatenversiegung
Drei Entstehungsgründe der Taten (kamma) gibt es, ihr Mönche. Welche drei?
- Gier ist ein Entstehungsgrund der Taten;
- Haß ist ein Entstehungsgrund der Taten;
- Verblendung ist ein Entstehungsgrund der Taten.
Eine Tat (kamma), die aus Gier getan wurde, die aus Gier entsprungen, durch Gier bedingt, durch Gier entstanden ist, solche Tat ist unheilsam, verwerflich, hat Leid als Ergebnis, führt zu neuer Tatenentstehung und nicht zur Tatenversiegung (kamma-nirodhāya).
Eine Tat, die aus Haß getan wurde, die aus Haß entsprungen, durch Haß bedingt, durch Haß entstanden ist, solche Tat ist unheilsam, verwerflich, hat Leiden als Ergebnis, führt zu neuer Tatenentstehung und nicht zur Tatenversiegung.
Eine Tat, die aus Verblendung getan wurde, die aus Verblendung entsprungen, durch Verblendung bedingt, durch Verblendung entstanden ist, solche Tat ist unheilsam, verwerflich, hat Leid als Ergebnis, führt zu neuer Tatenentstehung und nicht zur Tatenversiegung.
Drei Entstehungsgründe der Taten gibt es, ihr Mönche. Welche drei?
- Gierlosigkeit ist ein Entstehungsgrund der Taten;
- Haßlosigkeit ist ein Entstehungsgrund der Taten,
- Unverblendung ist ein Entstehungsgrund der Taten.
Eine Tat, die aus Gierlosigkeit—aus Haßlosigkeit—aus Unverblendung getan wurde, die daraus entsprungen, dadurch bedingt und entstanden ist, solche Tat ist heilsam, untadelhaft, hat Glück als Ergebnis, führt zur Tatenversiegung und nicht zu neuer Tatenentstehung.