Die Fragen des Königs Milinda

Teil 4

Kapitel 7

6.2.3. Ist der Heilige unfehlbar?

„Mag wohl, ehrwürdiger Nāgasena, bei dem Heiligen noch verwirrte Achtsamkeit auftreten?“

„Nein, o König. Frei von Unachtsamkeit sind die Heiligen.“

„Kann aber, o Ehrwürdiger, der Heilige sich noch eines Ordensvergehens schuldig machen?“

„Ja, o König.“

„In welcher Sache aber?“

„Beim Errichten einer Hütte (zum Beispiel bei Errichtung der Hütte in von der Ordensregel nicht erlaubten Maßverhältnissen), oder beim Umgang (mit Frauen, hier handelt es sich natürlich nur um äußere Verhaltensregeln, zum Beispiel darf der Mönch keine Frau allein in seinem Wohnraum empfangen, auch wenn das beiderseitige Betragen ganz korrekt ist), oder wenn er sich in der Zeit (für das Mittagessen, das vor zwölf Uhr beendet sein muß) irrt; oder wenn, nachdem er eingeladen wurde, er nicht mehr daran denkt; oder wenn er eine Speise übriggelassen zu haben glaubt, trotzdem er keine übriggelassen hat.“

„Ihr sagt da, ehrwürdiger Nāgasena, daß alle, die ein Vergehen verüben, es aus zwei Gründen tun: entweder aus Unehrerbietigkeit oder ohne Wissen Geschieht es nun wohl, o Ehrwürdiger, beim Heiligen aus Unehrerbietigkeit, wenn er ein Vergehen verübt?“

„Nein, o König.“

„Wenn nun, ehrwürdiger Nāgasena, der Heilige ein Vergehen verübt, bei ihm aber keine Unehrerbietigkeit anzutreffen ist, so besitzt er doch noch Unachtsamkeit!“

„Unachtsamkeit findet sich beim Heiligen nicht mehr. Und doch mag er sich noch eines Ordensvergehens schuldig machen.“

„So überzeuge mich denn durch einen Beweis davon, o Ehrwürdiger! Was gilt da als Grund?“

„Zweierlei Vergehen gibt es, o König: das ‚von der Welt als verwerflich Bezeichnete‘ und das ‚von den Ordensvorschriften als verwerflich Bezeichnete‘.

Die ‚zehn unheilsamen Wirkensfährten‘ (kamma-patha) gelten als das von der Welt als verwerflich Bezeichnete. Als das von den Ordensvorschriften als verwerflich Bezeichnete gilt alles das in der Welt, was zwar für Hausleute nicht verwerflich, wohl aber für Asketen unpassend und unziemlich ist, und hinsichtlich dessen der Erhabene seinen Jüngern die Übungsregeln vorgeschrieben hat, die zeitlebens nicht überschritten werden dürfen. So ist zum Beispiel abendliche Mahlzeit, o König, für die Welt nicht verwerflich, wohl aber im Orden des Siegers; ebenso gelten das Verletzen von Pflanzen, der Wassersport und alle derartigen Handlungen im Orden des Siegers als verwerflich. Das gilt als das von den Ordensvorschriften als verwerflich Bezeichnete. Ein Vergehen aber, das in der Welt als verwerflich gilt, vermag der von Leidenschaften Erlöste nicht mehr zu verüben. Doch ein Vergehen, das von den Ordensvorschriften als verwerflich bezeichnet wird, das mag er unwissentlich noch verüben. Nicht gehört es ja zum Bereiche des Heiligen, daß er alles weiß; und nicht liegt es in seiner Macht, alles zu wissen. Name und Familie von Männern und Frauen mag dem Heiligen nicht bekannt sein; auch nicht jeden Weg auf dieser Erde mag er kennen.

Die Erlösung aber, o König, die kennt der Heilige. Und der mit den sechs höheren Geisteskräften ausgestattete Heilige mag wohl sein eigenes Gebiet kennen. ‚Allerkenner‘ aber, o König, ist bloß der Vollendete: er erkennt alles.“

„Vortrefflich, ehrwürdiger Nāgasena! So ist es, und so nehme ich es an.“