Aṅguttara Nikāya
Das Achter-Buch
89. Der Akt des Verzeihungerbittens
Über einen Mönch, ihr Mönche, bei dem acht Dinge anzutreffen sind, mag die Mönchsgemeinde, wenn sie es wünscht, den Akt des Verzeihungerbittens verhängen. (Siehe ersten Teil von Text 88)
Bei einem Mönch, bei dem acht Dinge anzutreffen sind, mag die Mönchsgemeinde, wenn sie es wünscht, den Akt des Verzeihungerbittens wieder aufheben. (Siehe zweiten Teil von Text 88)